Arztprogramm
University of Warmia and Mazury in Olsztyn
Schlüsselinformation
Campus-Standort
Olsztyn, Polen
Sprachen
Englisch
Studienformat
Auf dem Campus
Dauer
6 Jahre
Tempo
Vollzeit
Studiengebühren
PLN 52.000 / per year
Bewerbungsschluss
12 Jul 2024
frühestes Startdatum
Oct 2024
Einführung
Die School of Medicine führt ein Vollzeitstudium durch - beim sechsjährigen Medical Doctor Program in englischer Sprache (12 Semester).
Die Universität verwendet internationale Bildungsstandards, um angehende Ärzte auf die Medizin im 21. Jahrhundert vorzubereiten. Der erweiterte Lehrplan basiert auf strengen europäischen und US-amerikanischen Standards und integrierter Bildungserfahrung. Alle Vorlesungen, Seminare und praktischen Übungen werden in englischer Sprache durchgeführt.
Die Studierenden haben viele Möglichkeiten, sich Forschungsteams in vielen akademischen Abteilungen anzuschließen und Erfahrungen in der Forschung zu sammeln. Das Studium des Medizinischen Programms bereitet sich auf die Arbeit in der Ärzteschaft vor. Die Schüler erkundigen sich nach den Fähigkeiten, den Patienten zu befragen, zu untersuchen, richtig zu diagnostizieren und den Patienten zu behandeln, und geben ihnen die notwendige Unterstützung.
Während des Studiums erwerben die Studierenden Kenntnisse und praktische Fähigkeiten in Prävention, Behandlung und Rehabilitation, die für die Ausübung von Medizin, Weiterbildung und Forschung erforderlich sind. Die Studierenden lernen die moralischen Prinzipien des Verhaltens gegenüber Patienten und ihre Rechte, die Regeln der Zusammenarbeit professioneller Ärzte und moralische Normen in der medizinischen Forschung. Ist sich der rechtlichen und beruflichen Verantwortung bewusst. Nach dem Abschluss hat der Student theoretische Kenntnisse und praktische Fähigkeiten, um Medizin zu praktizieren, und hat auch die Möglichkeit, sich auf verschiedene Bereiche der Medizin zu spezialisieren.
Nach Abschluss des Studiums erhalten die Studierenden ein Diplom als Arzt (MD), mit dem sie eine Lizenz zum Praktizieren von Medizin in den USA, Kanada, Europa und vielen anderen Ländern beantragen können.
Weitere Informationen zum Programm:
https://wl.uwm.edu.pl/en/candidates
Qualifikationsregeln
Kandidaten für das "Secondary School Leaving Certificate"
Die Zulassung von Abiturienten erfolgt nach einem zweistufigen Verfahren:
- Wissenskompetenzprüfung im Bereich der medizinischen Terminologie aus der BIOLOGIE und der Wahl zwischen CHEMIE und PHYSIK. Die Prüfungssprache ist Englisch.
- Gesamtpunktzahl des Sekundarschulabschlusszeugnisses aus 3 Fächern:
- BIOLOGIE (obligatorisch)
- CHEMIE oder MATHEMATIK oder PHYSIK oder ENGLISCH (2 Fächer nach Wahl des Kandidaten)
Die Fachnoten werden entsprechend der von der UWM bekannt gegebenen Skala umgerechnet.
In die 2. Stufe des Zulassungsverfahrens dürfen nur Kandidaten eintreten, die die Wissenskompetenzprüfung bestanden haben.
Kandidaten für das European Baccalaureate (EB)
Die Zulassung eines EB-Kandidaten erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der im Rahmen der Realschulabschlussprüfung (Immatrikulation) erzielten Punktezahl, deren Ergebnis im EB angegeben ist (Mindestpunktzahl -60 Punkte) und mit dem Faktor 6,0 multipliziert wird. Das umgerechnete Ergebnis dient der Platzierung des Kandidaten im Wettbewerb (Rangliste) der Hauptschulabschlüsse. Bewerber mit einem EB müssen dem Zulassungsausschuss der Universität bis spätestens Juli 2024 eine von autorisierten Stellen ausgestellte Erklärung/Bescheinigung über ihr/sein Ergebnis vorlegen.
Kandidaten für das International Baccalaureate (IB) Diploma Program
Die Zulassung eines IB-Diploma-Kandidaten erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der erreichten Punktezahl der weiterführenden Schulabschlussprüfung (Immatrikulation), deren Ergebnis im IB-Diploma angegeben ist (Mindestpunktzahl - 24 Punkte) und mit dem Faktor 13,33 multipliziert wird. Das umgerechnete Ergebnis dient der Platzierung des Kandidaten im Wettbewerb (Rangliste) der Hauptschulabschlüsse. Kandidaten mit einem IB-Diplom müssen dem Zulassungsausschuss der Universität bis spätestens Juli 2024 eine von autorisierten Stellen ausgestellte Erklärung/Bescheinigung über ihr/sein Ergebnis vorlegen.
Kandidaten mit Zulassungstest für das Medical College "MCAT"
Die Zulassung eines MCAT-Kandidaten basiert auf der Anzahl der während der MCAT-Prüfung (nicht vor 2021) erzielten Punkte. Das umgerechnete Ergebnis dient der Platzierung des Kandidaten im Wettbewerb (Rangliste) der Hauptschulabschlüsse. Kandidaten mit einem MCAT-Zertifikat müssen dem Zulassungsausschuss der Universität bis spätestens Juli 2024 eine von autorisierten Stellen ausgestellte Erklärung/Bescheinigung über ihr/sein Ergebnis vorlegen.
Kandidaten mit Universitätsklinischer Eignungstest "UKCAT / UCAT"
Die Zulassung eines UCAT-Kandidaten basiert auf der Anzahl der während der UCAT-Prüfung (nicht vor 2021) erzielten Punkte. Das umgerechnete Ergebnis dient der Platzierung des Kandidaten im Wettbewerb (Rangliste) der Hauptschulabschlüsse. Kandidaten mit einem UKCAT/UCAT müssen dem Universitätszulassungsausschuss bis spätestens Juli 2024 eine von autorisierten Stellen ausgestellte Erklärung/Bescheinigung über ihr/sein Ergebnis vorlegen.
Kandidaten mit Zulassungstest für Medizinstudenten "GAMSAT"
Die Zulassung eines GAMSAT-Kandidaten basiert auf der Anzahl der Punkte, die er während der GAMSAT-Prüfung (nicht vor 2021 abgelegt) erreicht hat. Das umgerechnete Ergebnis dient der Platzierung des Kandidaten im Wettbewerb (Rangliste) der Hauptschulabschlüsse. Kandidaten mit einem GAMSAT müssen dem Universitätszulassungsausschuss bis spätestens Juli 2024 eine von autorisierten Stellen ausgestellte Erklärung/Bescheinigung über ihr/sein Ergebnis vorlegen.
Kandidaten mit dem National Eligibility Cum Entrance Test "NEET"
Die Zulassung eines NEET-Kandidaten basiert auf der Anzahl der Punkte, die er während der NEET-Prüfung (nicht vor 2021 abgelegt) erreicht hat. Das umgerechnete Ergebnis dient der Platzierung des Kandidaten im Wettbewerb (Rangliste) der Hauptschulabschlüsse. Kandidaten mit einem NEET müssen dem Universitätszulassungsausschuss bis spätestens Juli 2024 eine von autorisierten Stellen ausgestellte Erklärung/Bescheinigung über ihr/sein Ergebnis vorlegen.