Lernen Gesundheitsvorsorge in Dänemark 2024/2025
Währung ändern
Grundlegende monatliche Lebenshaltungskosten
Miete in einer WG
599Anteil der Versorgungsunternehmen
67Internet-Abo
33Nahverkehr
68
Beispiel für Lifestyle-Kosten
Fast-Food-Kombi
12Kinokarte
16Pint lokales Bier
7
Visa-Anforderungen
ST1 - Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für Austauschstudierende aus Nicht-EU/EWR/nordischen Ländern.
Welche Art von Visum benötigen Sie?
Visumname
Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis (ST1)
Preis und Währung
EUR 310
Die Gebühren für die Beantragung eines Visums hängen von Ihrem Herkunftsland ab und können etwa 310 EUR betragen. Die Gebühren können sich ändern.
Wer kann das Visum beantragen?
Wenn Sie länger als drei Monate in Dänemark studieren möchten, benötigen Sie entweder eine Meldebescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis:
- EU-/EWR-Bürger benötigen eine Meldebescheinigung, Schweizer Staatsangehörige müssen eine Aufenthaltskarte beantragen.
- Nicht-EU/EWR-Bürger müssen vor ihrer Ankunft in Dänemark eine dänische Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Sie müssen zu einem Hochschulprogramm in Dänemark zugelassen sein, das von einer staatlichen Behörde genehmigt oder von einer öffentlich anerkannten Bildungseinrichtung angeboten wird.
Wo können Sie den Antrag stellen?
Dänische diplomatische Mission
Sie müssen Ihren ST1-Antrag persönlich bei der nächstgelegenen dänischen Auslandsvertretung einreichen. Sie müssen persönlich erscheinen, um Ihre biometrischen Merkmale (digitales Gesichtsbild und Fingerabdrücke) erfassen zu lassen. Ihre biometrischen Merkmale sind Voraussetzung für den Aufenthaltstitel. Sie müssen höchstwahrscheinlich einen Termin vereinbaren.
Wie wird der Antrag gestellt?
Bei der Beantragung eines Studentenvisums für Dänemark müssen Sie in der Regel Folgendes vorlegen:
- Zulassungsbescheid Ihrer Hochschule;
- Ein unterschriebenes und ausgefülltes Antragsformular;
- Sprachnachweis (in der Regel Englisch);
- Ein gültiger Reisepass oder ein anderes Reisedokument;
- Ein Passfoto;
- Reiseversicherung;
- Nachweis über die Zahlung der Visagebühr;
- Nachweis über Mindestkapital (ca. 1000 EUR/Monat);
- Ausführliche Informationen zu Ihrem Studiengang;
- Nachweis über die Unterbringung während des Studiums.
Wann sollten Sie sich bewerben?
Der beste Zeitpunkt, um mit der Beantragung Ihrer Aufenthaltserlaubnis für Dänemark zu beginnen, ist drei Monate vor Ihrer Ankunft. Die Bearbeitung des Antrags dauert im Durchschnitt etwa 60 Tage und die Dauer Ihrer Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken hängt davon ab, ob Sie ein ganzes Studium absolvieren oder nur einen Teil eines Studiums als Gasthörer absolvieren. Wenn es sich um ein ganzes Programm handelt, erhalten Sie eine Aufenthaltserlaubnis für die Dauer dieses Programms. Wenn Sie jedoch nur für einen Teil eines Studiums immatrikuliert sind, wird die Aufenthaltserlaubnis für maximal zwei Jahre erteilt.
Bearbeitungszeit
60 Days
Arbeitsmöglichkeiten
- Nordische, EU/EWR- oder Schweizer Bürger können in Dänemark ohne Beschränkung der Stundenzahl arbeiten.
- Nicht-EU/EWR- und nicht-nordische Studenten dürfen in Dänemark von September bis Mai 20 Stunden pro Woche und von Juni bis August 37 Stunden pro Woche arbeiten.
Stunden pro Woche
20
Warum brauchen Sie diese Art von Visum?
Ihr Visumantrag kann abgelehnt werden, wenn Sie die erforderlichen Mittel nicht nachweisen können oder wenn Sie falsche oder unvollständige Dokumente vorlegen.