Lernen Gesundheitsvorsorge in Niederlande 2024/2025
Währung ändern
Grundlegende monatliche Lebenshaltungskosten
Miete in einer WG
611Anteil der Versorgungsunternehmen
70Internet-Abo
40Nahverkehr
79
Beispiel für Lifestyle-Kosten
Fast-Food-Kombi
10Kinokarte
12Pint lokales Bier
5
Visa-Anforderungen
MVV (Vorläufige Aufenthaltserlaubnis) – ein Einreisevisum.
VVR (Aufenthaltserlaubnis) – Wenn Sie länger als drei Monate in den Niederlanden bleiben möchten, müssen Sie zusätzlich zu Ihrem Einreisevisum auch eine Aufenthaltserlaubnis (VVR) beantragen – einen Personalausweis, der als Studienvisum gilt.
Welche Art von Visum benötigen Sie?
Visumname
MVV (Vorläufige Aufenthaltserlaubnis); VVR (Aufenthaltserlaubnis)
Preis und Währung
EUR 311
Die Bearbeitung eines Antrags auf eine MVV- und Aufenthaltserlaubnis zum Zweck eines Studiums in den Niederlanden kostet derzeit eine nicht erstattungsfähige Gebühr von 311 EUR. Die Gebühren werden zweimal jährlich überprüft und können sich zur Jahresmitte ändern.
Wer kann das Visum beantragen?
Wenn Sie Bürger eines EU- oder EWR-Mitgliedstaats oder der Schweiz sind, benötigen Sie kein Studentenvisum oder keine Aufenthaltserlaubnis, um in den Niederlanden zu bleiben.
Nicht-EU-, EWR- oder Schweizer Staatsangehörige benötigen für einen Aufenthalt in den Niederlanden von mehr als 90 Tagen eine Aufenthaltserlaubnis – für einen kürzeren Zeitraum benötigen Sie lediglich ein Touristenvisum. Es gibt zwei Dokumente, die Sie benötigen. In den meisten Fällen benötigen Sie für die Einreise in die Niederlande eine vorläufige Aufenthaltserlaubnis (machtiging tot voorlopig verblijf, MVV). Außerdem benötigen Sie für den Aufenthalt im Land eine Aufenthaltserlaubnis (VVR).
Bürger einiger weniger Länder oder Personen sind unter bestimmten Umständen von der Beantragung eines VVR befreit. Hier können Sie mehr darüber lesen: https://www.expatica.com/nl/visas-and-permits/Getting-a-Dutch-visa-or-temporary-residence-permit_108412.html
Wo können Sie den Antrag stellen?
Bildungseinrichtung
Die Bildungseinrichtung muss den Antrag in Ihrem Namen stellen, daher müssen Sie sich mit ihr in Verbindung setzen, um Einzelheiten zum Verfahren zu erfahren. Wenn nicht, bitten Sie um Hilfe, indem Sie sich an das International Office (oder wenn Sie Forscher sind, an die Personalabteilung) Ihrer Gastinstitution wenden.
Wie wird der Antrag gestellt?
Das Visumantragsverfahren wird von der Hochschule eingeleitet, sobald der Studierende offiziell zum Studium zugelassen ist.
Die für die Beantragung des Visums erforderlichen Unterlagen sind im Anschreiben der Hochschule an Studieninteressierte aufgeführt. In der Regel werden folgende Unterlagen benötigt:
- eine Kopie der ersten Seite (Identitätsseite) eines gültigen Reisepasses;
- Nachweis, dass Sie sich finanziell selbst versorgen können;
- zusätzliche Passfotos (Größe: 35 mm x 45 mm, siehe IND-Anforderungen in.pdf);
- Nachweis über Studiengebühren und Zahlungen für Visaanträge;
- Nachweis einer vermittelten Unterkunft für mindestens 1 Studienjahr (10 Monate);
- für chinesische Studenten kann ein NESO-Zertifikat erforderlich sein.
Ein gültiger Nachweis der finanziellen Eigenständigkeit eines Bewerbers kann wie folgt erbracht werden:
- Ein Schreiben der gastgebenden niederländischen Einrichtung, in dem Ihre Praktikumsgebühr oder Ihr Ausbildungsstipendium aufgeführt ist.
- Ein Zulassungsbescheid der niederländischen Universität mit Einzelheiten zu Ihrem Stipendium, Studienverzicht oder Stipendium.
- Ihr Kontoauszug bei einer internationalen Bank, aus dem hervorgeht, dass genügend Geld vorhanden ist, um Ihre geplanten Ausgaben in den Niederlanden zu bezahlen.
Wann sollten Sie sich bewerben?
Die Bearbeitungszeit für Ihren Antrag auf ein Studentenvisum in die Niederlande beträgt in der Regel einen Monat, manchmal kann es aber auch bis zu 3 Monate dauern.
Die Aufenthaltserlaubnis wird für die Dauer des studentischen Studiums plus 3 Monate bis maximal 5 Jahre erteilt. Wenn der Student einen Vorbereitungskurs absolvieren möchte, wird dessen Dauer zur Visumsdauer hinzugerechnet. Bei einer Ausbildungsdauer von mehr als 5 Jahren kann die Aufenthaltserlaubnis um ein weiteres Jahr verlängert werden.
An die Gültigkeit des VVR ist eine weitere Bedingung geknüpft. Es bleibt gültig, solange der Student während der gesamten Kursdauer 50 % der Credits erzielt.
Absolventinnen und Absolventen eines Hochschul- oder Universitätsstudiums (Bachelor, Master oder Promotion) können innerhalb von drei Jahren nach Abschluss ein Orientierungsjahr für die Graduiertenerlaubnis beantragen. Damit haben Sie ein Jahr lang Zeit für die Arbeitssuche und können in dieser Zeit ohne Einschränkungen und ohne Arbeitserlaubnis durch den Arbeitgeber arbeiten.
Bearbeitungszeit
1 Month
Arbeitsmöglichkeiten
Alle internationalen Studierenden dürfen neben dem Studium arbeiten.
Für Nicht-EU- und Nicht-EWR-Studenten ist eine Arbeitserlaubnis erforderlich, um zu arbeiten. Diese Genehmigung muss vom zukünftigen Arbeitgeber in Ihrem Namen eingeholt werden. Auch mit dieser Arbeitserlaubnis dürfen Studierende nur eine begrenzte Stundenzahl, nämlich 10 Stunden pro Woche, arbeiten. Sie dürfen in den Monaten Juni, Juli und August Vollzeit arbeiten.
Studierende aus der EU, dem EWR (außer Kroatien) und der Schweiz benötigen keine Arbeitserlaubnis.
Stunden pro Woche
10
Warum brauchen Sie diese Art von Visum?
Ihr Visumantrag kann abgelehnt werden, wenn Sie die erforderlichen Mittel nicht nachweisen können oder wenn Sie falsche oder unvollständige Dokumente vorlegen.