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Schweiz

Lernen Gesundheitsvorsorge in Schweiz 2024/2025

Währung ändern

Grundlegende monatliche Lebenshaltungskosten

  • Miete in einer WG

    1030
  • Anteil der Versorgungsunternehmen

    81
  • Internet-Abo

    52
  • Nahverkehr

    84

Beispiel für Lifestyle-Kosten

  • Fast-Food-Kombi

    16
  • Kinokarte

    21
  • Pint lokales Bier

    7

Visa-Anforderungen

  1. C-Visum – für Kurzkurse (Sommerschulen, Sprachschulen) mit einer Dauer von bis zu drei Monaten.
  2. D-Visum – für Kurse, die länger als drei Monate dauern.

Welche Art von Visum benötigen Sie?

Visumname

C-Visum; D-Visum

Preis und Währung

EUR 0

Für ein Studentenvisum ist die Beantragung kostenlos; Es kann jedoch einige Ausnahmen geben.

Wer kann das Visum beantragen?

Obwohl die Schweiz kein Mitglied der EU ist, erlaubt sie EU-Bürgern, eine Universität im Land zu besuchen. Studierende, die keine EU/EWR-Staatsangehörigkeit besitzen, müssen sich vor der Einreise mit der Schweizer Botschaft oder dem Konsulat in ihrem Heimatland in Verbindung setzen, um ein Visum zu beantragen.

Für Kurse bis zu drei Monaten – Sommerkurse, Sprachschulen – benötigen Sie ggf. ein kurzfristiges Schengen-C-Visum; Für Kurse, die länger als drei Monate dauern, benötigen Sie möglicherweise ein langfristiges nationales D-Visum.

Sie können nicht mit einem dreimonatigen Touristenvisum in die Schweiz einreisen und es nach Ihrer Ankunft in der Schweiz in eine Aufenthaltsbewilligung zu Studienzwecken umwandeln. Selbst wenn Sie von der Notwendigkeit eines Einreisevisums befreit sind, wie z. B. Staatsangehörige Australiens, Kanadas, Neuseelands, Japans, Malaysias oder Singapurs, müssen Sie dennoch vor Ihrer Ankunft eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn Sie länger bleiben möchten 90 Tage.

Alle internationalen Studierenden, einschliesslich EU/EFTA-Bürger, müssen innerhalb von 14 Tagen nach ihrer Ankunft in der Schweiz eine Aufenthaltsbewilligung beim Einwohnermeldeamt beantragen.

Wo können Sie den Antrag stellen?

Schweizer Botschaft oder Konsulat

Sie müssen ein Visum über die Schweizer Botschaft oder das Konsulat in Ihrem Heimatland beantragen.

Webseite:

Wie wird der Antrag gestellt?

Wenn Sie von einer Schweizer Universität oder Privatschule eine Aufnahmebestätigung erhalten haben, müssen Sie sich bezüglich der Einreiseformalitäten für die Schweiz an die Schweizer Botschaft in Ihrem Land wenden. Sie müssen nachweisen, dass Sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um Ihren Lebensunterhalt während des Studiums zu bestreiten.

Sie müssen ein Antragsformular ausfüllen und Begleitdokumente in Französisch, Deutsch oder Englisch einreichen, sodass Sie Ihre Dokumente möglicherweise übersetzen müssen.

Für kurzfristige Schengen-C-Visa umfasst die Dokumentation:

  • ein gültiger Reisepass/Reiseausweis;
  • Nachweis ausreichender finanzieller Mittel zur Deckung Ihrer Kosten während Ihres Aufenthalts in der Schweiz;
  • Kranken-/Unfallversicherung;
  • Bestätigung der gebuchten Kurse inkl. bezahlter Gebühren;

wenn Sie unter 18 Jahre alt sind, eine Geburtsurkunde und eine Reisegenehmigung, wenn Sie alleine in die Schweiz kommen, oder Kopien des Visums der Eltern, wenn diese mitreisen.

Für ein langfristiges D-Visum umfassen die Dokumente:

  • ein gültiger Reisepass/Reiseausweis;
  • Nachweis ausreichender finanzieller Mittel zur Deckung Ihrer Kosten während Ihres Aufenthaltes in der Schweiz, sei es Sie selbst oder ein Sponsor, wie z. B. Kopien von Kontoauszügen oder ein Schreiben der Bank;
  • Nachweis über eine Krankenversicherung, die eine Unfallversicherung umfasst;
  • Motivationsschreiben, warum Sie zum Studieren in die Schweiz kommen möchten und wie sich dies auf Ihre Karriere auswirkt;
  • Immatrikulationsbestätigung einer anerkannten schweizerischen Bildungseinrichtung;
  • Bestätigung über gezahlte Kursgebühren;
  • Ihr Lebenslauf;
  • Kopien früherer Bildungsnachweise und Diplome;
  • eine unterschriebene Bestätigung, dass Sie die Schweiz am Ende des Kurses verlassen.

Möglicherweise werden Sie auch gebeten, einen Sprachtest zu absolvieren, um sicherzustellen, dass Sie dem Unterricht folgen können.

Wenn Sie ein Aufbaustudium absolvieren möchten, müssen Sie eine Zulassung zu einem weiterführenden Studium nachweisen und über die entsprechende Qualifikation, ausreichende finanzielle Mittel und eine Wohnung verfügen.

Wann sollten Sie sich bewerben?

Vereinbaren Sie einen Termin bei der Schweizer Botschaft oder dem Konsulat in Ihrer Nähe, sobald Sie den Zulassungsbescheid der Schweizer Bildungsinstitution erhalten haben. Den Termin für ein Visumsgespräch sollten Sie bereits 6 Monate vor Studienbeginn vereinbaren, spätestens jedoch zehn Wochen vor Ihrer Abreise.

Die Bearbeitungszeiten für Anträge auf Kurzaufenthaltsvisa betragen 10-15 Tage; und acht bis zehn Wochen für Langzeitvisa.

Die Dauer des Studentenvisums hängt von der Dauer Ihres Studiums ab. Die Aufenthaltserlaubnis wird für ein Jahr erteilt und kann verlängert werden.

Bearbeitungszeit

10 Weeks

Arbeitsmöglichkeiten

Sie können eine Teilzeitbeschäftigung bis zu 15 Wochenstunden in der Semesterzeit und eine Vollzeitbeschäftigung in den Ferien aufnehmen, jedoch erst, nachdem Sie sechs Monate in der Schweiz gelebt haben.

Wenn Sie bereits über einen Master-Abschluss einer ausländischen Universität verfügen und in der Schweiz für Ihre Schweizer Universität oder Ihr Institut arbeiten, müssen Sie nicht sechs Monate warten, sondern können sofort mit der Arbeit beginnen. Ihr Arbeitgeber muss eine Arbeitserlaubnis für Sie einholen. Sie müssen Ihren Status als Vollzeitstudent beibehalten und nachweisen, dass Sie weiterhin Fortschritte in Ihrem Studium machen.

Nach dem Studienabschluss können ausländische Studierende für sechs Monate in der Schweiz bleiben, um Arbeit zu suchen.

Stunden pro Woche

15

Warum brauchen Sie diese Art von Visum?

Ihr Visumantrag kann abgelehnt werden, wenn Sie die erforderlichen Mittel nicht nachweisen können oder wenn Sie falsche oder unvollständige Dokumente vorlegen.