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Tschechische Republik

Lernen Gesundheitsvorsorge in Tschechische Republik 2024/2025

Währung ändern

Grundlegende monatliche Lebenshaltungskosten

  • Miete in einer WG

    405
  • Anteil der Versorgungsunternehmen

    94
  • Internet-Abo

    22
  • Nahverkehr

    21

Beispiel für Lifestyle-Kosten

  • Fast-Food-Kombi

    7
  • Kinokarte

    8
  • Pint lokales Bier

    2

Visa-Anforderungen

  1. Kurzzeitvisum - für Aufenthalte bis zu 90 Tagen
  2. Langzeitvisum - für Aufenthalte über 90 Tage.
  3. Daueraufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken - für Studierende, die länger als ein Jahr anreisen.

Welche Art von Visum benötigen Sie?

Visumname

Studenten-Visum

Preis und Währung

CZK 2500

Die aktuelle Visumgebühr für ein Studentenvisum in die Tschechische Republik beträgt 2.500 CZK (ca. 98 EUR). Die Gebühr kann sich ändern.

Wer kann das Visum beantragen?

Studierende aus EU-/EWR-Staaten und der Schweiz benötigen kein Visum, um in der Tschechischen Republik zu studieren. EU-Studenten haben jedoch nach ihrer Ankunft eine Meldepflicht, wenn der beabsichtigte Aufenthalt in der Tschechischen Republik länger als 30 Tage dauert. In diesem Fall müssen Sie sich innerhalb von 30 Tagen nach der Einreise in die Tschechische Republik bei der Auslandspolizeibehörde melden.

Studierende aus Ländern außerhalb der EU müssen ein Studentenvisum beantragen.

Wo können Sie den Antrag stellen?

Botschaft/Konsulat der Tschechischen Republik

Sie beantragen Ihr Studentenvisum bei der Botschaft/dem Konsulat der Tschechischen Republik in Ihrem Wohnsitzland.

Webseite:https://www.mzv.cz/jnp/en/diplomatic_missions/czech_missions_abroad/index.html

Wie wird der Antrag gestellt?

Sie müssen zunächst an einer Bildungseinrichtung in der Tschechischen Republik aufgenommen werden. Die Schule/das Programm muss vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport der Tschechischen Republik akkreditiert werden. Wenn es nicht akkreditiert ist, müssen Sie das Visum für andere Zwecke beantragen.

Erstmalige Visa müssen vor ihrer Ankunft in der Tschechischen Republik beantragt (und erhalten) werden – es ist verboten, ohne Visum in die Tschechische Republik zu reisen

Für den Erhalt eines Studentenvisums oder einer Aufenthaltserlaubnis werden hauptsächlich folgende Unterlagen benötigt:

  • Anmeldeformular
  • Zulassungsbescheid zum Studium
  • gültiger Pass und Passfotos
  • Finanzierungsnachweis für den Aufenthalt (z. B. in Form eines Kontoauszugs oder einer Stipendienzusage)
  • Bestätigung der garantierten Unterkunft
  • gültige Auslandskrankenversicherung
  • Auszug aus dem Strafregister

Alle Dokumente (mit Ausnahme des Reisedokuments und des Kontoauszugs) müssen in tschechischer Sprache vorliegen. Übersetzungen in die tschechische Sprache müssen amtlich beglaubigt werden.

Während der Antragstellung kann ein Vorstellungsgespräch mit dem Antragsteller geführt werden. Ein schriftliches Protokoll des Gesprächs kann Bestandteil der Bewerbung sein. Ein Protokoll wird in tschechischer Sprache erstellt und vom Antragsteller und dem Beamten des Konsulats, der das Gespräch führt, unterschrieben. Falls Sie kein Tschechisch verstehen, können Sie einen Dolmetscher mitbringen, um das schriftliche Protokoll zu übersetzen.

Wann sollten Sie sich bewerben?

Das gesamte Verfahren zur Erlangung eines Visums zu Studienzwecken kann bis zu 60–90 Tage dauern, daher wird empfohlen, das Visum rechtzeitig zu beantragen.

Das Langzeitvisum gilt bis zu 6 Monate. Erweiterungen sind möglich. Die Daueraufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Studiums gilt für ein Jahr.

Bearbeitungszeit

90 Days

Arbeitsmöglichkeiten

Für Studierende aus EU- und EWR-Staaten bestehen keine Beschäftigungsbeschränkungen. Es ist keine Arbeitserlaubnis erforderlich und diese Arbeitnehmer haben den gleichen rechtlichen Status wie Bürger der Tschechischen Republik.

Studierende ausserhalb der EU/EWR sind verpflichtet, eine Beschäftigungsbewilligung einzuholen. Es gibt jedoch einige Ausnahmen:

  • Sie benötigen keine Arbeitserlaubnis, wenn sie im Rahmen von Austauschpraktika für Studenten und junge Absolventen von Hochschuleinrichtungen Tätigkeiten auf dem Gebiet der Tschechischen Republik ausüben
  • sie benötigen keine Beschäftigungsbewilligung, wenn sie Studenten bis zum 26. Lebensjahr sind und innerhalb eines Kalenderjahres nicht mehr als 7 aufeinanderfolgende Kalendertage oder insgesamt 30 Tage arbeiten
  • Sie benötigen keine Beschäftigungserlaubnis, wenn sie eine sekundäre oder tertiäre Berufsausbildung oder eine tertiäre Berufsausbildung an einer Musikhochschule gemäß dem tschechischen Bildungsgesetz erworben haben.

In anderen Fällen müssen Sie eine Arbeitserlaubnis beantragen. Sie kann persönlich oder durch eine andere Person aufgrund einer schriftlichen Vollmacht bei jeder örtlich zuständigen Regionalstelle des AMS abgegeben werden. Für die erteilte Genehmigung wird eine Verwaltungsgebühr von 500 CZK erhoben.

Stunden pro Woche

0

Warum brauchen Sie diese Art von Visum?

Ihr Visumantrag kann abgelehnt werden, wenn Sie die erforderlichen Mittel nicht nachweisen können oder wenn Sie falsche oder unvollständige Dokumente vorlegen.